Ihr Liebling mit uns richtig abgesichert
„Er wollte doch nur spielen…“
Selbst der gutmütigste Bernhardiner kann im Gefühlsüberschwang beträchtlichen Schaden anrichten. Die daraus resultierenden Haftungsansprüche können dem Besitzer je nach Umständen teuer zu stehen kommen. Er haftet für jeden Schaden, den sein Tier anrichtet – und zwar unabhängig davon, ob ihn ein Verschulden trifft oder nicht. Entgegen der Meinung vieler reicht eine Privathaftpflichtversicherung hier nicht aus.
Das Angebot der verschiedenen Anbieter für Hundehalter-Haftpflichtversicherungen ist groß. Wichtig ist hierbei, nicht nur den Preis im Blick zu haben, sondern auch vor allem den Leistungsumfang der Verträge – das kann einen Verstoß gegen Auflagen der Gemeinde wie Leinenzwang umfassen ebenso wie sogenannte Deckschäden oder Mietsachschäden.
Wir finden auf der Grundlage jahrelanger Erfahrung das zu Ihnen und Ihrem Liebling passende Angebot. Fordern Sie noch heute Ihr individuelles Angebot an! Wir freuen uns auf ein persönliches Gespräch mit Ihnen.