Regelmäßige Steigerungen bei gleichen Leistungen können Sie nicht mehr akzeptieren. Dann sind Sie hier genau richtig. Erfahren Sie jetzt, wie es auch anders gehen kann.
Um was geht es?
Derjenige, der schon längere Zeit privat versichert ist, hat sich bei der Vertragsunterzeichnung für eine Tarifkombination entschieden, die seinerzeit sicherlich ein optimales Preis-/Leistungsverhältnis darstellte und seiner Lebenssituation entsprach.
Jetzt ist es aber so, dass sich in einem Zeitraum von 5 oder 10 Jahren auch die „Beitrags-/Tariflandschaft“ der privaten Versicherer geändert hat. Fast alle Unternehmen der privaten Krankenversicherung haben in der Zwischenzeit neue Tarife entwickelt.
Diese „neuen“ Tarife unterscheiden sich zum einen durch geänderte Leistungsaussagen und zum anderen durch neuere Kalkulationsgrundlagen, d.h. andere Beiträge. Interessant hierbei ist, dass die neuen Tarife erheblich günstiger sind.
PKV-Optimierung – was ist das?
Bei einer PKV-Optimierung wird durch unsere Spezialisten, anhand Ihres Versicherungsscheins, zunächst die Tarifsituation analysiert.
Im nächsten Schritt wird für die ambulante Absicherung mit Selbstbehalt die günstigste Tarifkonstellation mit dem optimalen Selbstbehalt, unter Berücksichtigung des Gesamtaufwands (Jahresaufwands), berechnet. Das Ergebnis fließt in eine schriftliche Ausarbeitung.
Diese beziehungsweise das Berechnungsergebnis ist eine Grundlage, um die Tarifumstellung bei der privaten Krankenversicherung zu beantragen.
Wie viel können Sie dabei sparen?
Die Beitragsersparnis ist von Fall zu Fall unterschiedlich und abhängig von der individuellen Beitragssituation. Nachstehend realistische Beispiele, wie sie uns fast täglich vorgelegt werden und Ihnen einen Überblick der Ersparnismöglichkeiten verschaffen.
Beispiel 1:
Unternehmer, 50, verheiratet, PKV-vollversichert, ohne Selbstbehalt; Ehefrau, 43, GKV-versichert, PKV-zusatzversichert
Der jährliche Beitragsaufwand
für beide Versicherte beträgt 7.662,84 Euro
Nach der Umstellung beträgt
der jährliche Beitragsaufwand 5.671,56 Euro
ggf. zzgl. des Selbstbehaltes in Höhe von 800,00 Euro 6.471,56 Euro
Jährliche Beitragsersparnis nach
Beitragsoptimierung mindestens 1.191,28 Euro
Beispiel 2:
Rentner, 72, alleinstehend, PKV-vollversichert, jährlicher Selbstbehalt 1.650 Euro
Der jährliche Beitragsaufwand
(Beitragszuschuss für Rentner
bereits abgezogen) beträgt 7.661,60 Euro
ggf. zzgl. des Selbstbehaltes in Höhe von 1.650,00 Euro 9.311,60 Euro
Nach der Umstellung beträgt
der jährliche Beitragsaufwand 3.598,92 Euro
ggf. zzgl. des Selbstbehaltes in Höhe von 3.300,00 Euro 6.898,92 Euro
Jährliche Beitragsersparnis nach
Beitragsoptimierung mindestens 2.412,84 Euro
PKV-Optimierung durch den bisherigen Versicherer?
Es hat sich herausgestellt, dass der Versicherte die optimalen Tarife selbst auf Anfrage vom Versicherer nicht immer genannt, geschweige denn freiwillig angeboten bekommt. Begründet ist dies damit, dass ein Versicherer in der Regel nicht an einer Beitragsreduzierung interessiert ist. Da der Versicherer immer eine Reihe von Selbstbehalttarifen anbietet, kann er immer noch einen Tarif anbieten, der eine geringere als die optimale Einsparung bietet.
Unsere Leistungen
- Vorprüfung: Unsere Krankenversicherungsspezialisten analysieren anhand der
Police den bestehenden Versicherungsschutz. - Analyse: Im nächsten Schritt wird für die ambulante Absicherung mit Selbstbehalt die
günstigste Tarifkonstellation mit dem optimalen Selbstbehalt, unter Berücksichtigung des
Gesamtaufwands (Jahresaufwands), abgeschätzt bzw. berechnet. - Ergebnis: Sie erhalten die schriftliche Auswertung der Ersparnisschätzung.
- Erläuterung: Unsere Versicherungsexperten besprechen und erläutern das Ergebnis der
Auswertung/Berechnung persönlich mit Ihnen. - Nachprüfung: Nachdem die Umstellung durch den Versicherer vorgenommen wurde, prüft der
Krankenversicherungsspezialist auf Wunsch das Ergebnis.
Was kostet dieser Service?
Der Service ist kostenneutral, aber nicht kostenlos. Was heißt das für Sie? Sie zahlen eine einmalige 50%-ige Servicegebühr für die Berechnung der tatsächlichen Jahresbeitragsersparnis. Stellt sich bei der Prüfung heraus, dass es nicht mindestens 600 Euro Beitragsersparnis im Jahr sind, entstehen auch keine Gebühren.
Ein Beispiel: Die tatsächliche, jährliche Beitragsersparnis beträgt 1.000 Euro. Die einmalige Gebühr beträgt somit 50% von 1.000 Euro – also 500 Euro. Das heißt, die Beitragsersparnis wird lediglich im ersten Jahr von 1.000 Euro um 500 Euro – auf 500 Euro – reduziert.